Zusammenfassend ist nach Würdigung der genannten und aller weiteren Umstände des Falles festzustellen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Rekurrenten in … befindet. Die Vorinstanz hat ihm daher zu Unrecht den Wochenaufenthalterstatus abgesprochen und sein Hauptsteuerdomizil in … angenommen. Nach bewährter bündnerischer Steuerpraxis werden die Steuerfaktoren zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde schliesslich aufgeteilt. Der Rekurs ist infolgedessen gutzuheissen.