Der Rekurrent ist erst 23 Jahre alt und arbeitet noch nicht seit langer Zeit in …, wo er auch keine leitende Stellung innehat. In … wohnt er in einer Einliegerwohnung im Hause der Eltern. Unwidersprochen verbringt er dort die Wochenenden mit seiner aus der Nähe stammenden Freundin. Dem kranken Vater ist er behilflich. Zu seinen ebenfalls in … wohnhaften Geschwistern pflegt er ebenfalls Kontakt. Selbst unter der Woche kehrt er manchmal nach … zurück. Private Beziehungen in … sind nicht nachgewiesen. Vielmehr ist der Aufenthalt in … bloss durch sein Arbeitsverhältnis begründet.