Die Grundgebühren werden jährlich erhoben von allen Einwohnerinnen und Einwohnern inkl. Ausländer (mit Bewilligung B, C, Saisonniers, Kurzaufenthalter [L]), von Ferienwohnungs- /Hauseigentümern, Handels-/Gewerbe-/Dienstleistungs- sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben. Im Anhang I „Gebührentarif“ wurden die pflichtigen „Steuersubjekte“ bezüglich Grundgebühr nochmals detailliert und einzeln wie folgt aufgelistet: a) Schweizer mit Niederlassung und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B oder C Grundgebühr Fr. 50.-- [bzw. Familienpauschale Fr. 200.--]; b)