Mit Rechnung der Gemeinde betreffend Kehricht- Grundgebühr für Kurzaufenthalter vom 13.04.2005 wurde der Hotelbesitzer verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Abfallgebühren für die zwei Hotelangestellten von total Fr. 40.-- (2 x Fr. 20.--) zu bezahlen. Dagegen setzte sich der Adressat der Rechnung am 19.04. ein erstes Mal und am 08.06.2005 ein zweites Mal (Einsprache) bei der Gemeinde zur Wehr, wobei er sich auf den Standpunkt stellte, dass in der Kehricht-Grundgebühr für die Hotelliegenschaft von Fr. 450.-- (Container-Abfallentsorgungssystem) die