Sodann ist aus der Bilanz des Rekurrenten per 31. Dezember 1993 ersichtlich, dass die Überbauung … in … im Jahr 1993 bereits realisiert war. Sämtliche in Frage stehenden Parzellen standen demnach nach der Fertigstellung der erwähnten Überbauungen noch mehrere, teilweise sogar viele Jahre im Eigentum des Beschwerdeführers, bevor er sie gewinnbringend verkaufte und auch die Baugesellschaften … und … gewinnbringend aufgelöst wurden. Es ist damit offensichtlich, dass auf diesen Liegenschaften über die Jahre hinweg stille Reserven entstanden sind.