Jeder Ehegatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn der andere Ehegatte zahlungsunfähig geworden ist. Vorliegend ist erstellt, dass die Einzelfirma des eigentlichen Steuerschuldners am 26.10.2004 in Konkurs gefallen ist und der Ehemann der Rekurrentin seither eben nachweislich zahlungsunfähig ist. Umgekehrt ist ebenso klar erstellt, dass die berufstätige Ehefrau ihre Steuerschulden (Einkommens- und Vermögenssteuern) gegenüber der Gemeinde bisher stets korrekt bezahlt hatte.