c) Auch die Bezüge von der AMC müssen als erheblich bezeichnet werden. Der Rekurrent war Verwaltungsratspräsident dieser Firma. Die Belege hat er seinem Treuhänder übergeben. Er wusste somit klar um das von dieser Firma bezogene Einkommen. Dass er dessen Fehlen in der Steuererklärung trotzdem aus Nachlässigkeit nicht bemerkt haben will, ist nicht nachvollziehbar.