Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Im Formular für die Steuererklärung 2001A wird auf Seite 2 zuoberst ganz klar darauf hingewiesen, dass das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen im In- und Ausland zu deklarieren ist. Damit wird klar gestellt, dass der Steuerpflichtige eben sämtliche Einkünfte anzugeben hat und zwar unabhängig davon, ob sie im Kanton Graubünden, einem anderen Kanton oder im Ausland erzielt wurden.