2. Dagegen erhob … am 8. September 2005 Rekurs bzw. Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Einspracheentscheid aufzuheben und die Angelegenheit zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Rekurrent und Beschwerdeführer (im Folgenden nur noch: Rekurrent) macht zusammengefasst geltend, er könne nur wegen der vollendeten Steuerhinterziehung bei den Kantonssteuern bestraft werden, soweit die Entschädigungen der AMC … AG von Fr. 5'000.-- (1999) und Fr. 97'000 (2000) betroffen seien;