Aufgrund einer internen Meldung der Abteilung Revisorat erging am 7. Juli 2003 die Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuern mit ausserordentlichen Einkünften der Jahre 1999 und 2000 (Auflösung Rückstellung, unterlassene Sofortabschreibungen), welche unangefochten in Rechtskraft erwuchs. Am 13. Februar 2004 ging bei der Steuerverwaltung Graubünden eine steueramtliche Meldung des Kantons … ein, wonach … im Jahr 1999 aus der Liquidation der … Immobilien AG mit Sitz in … ein in Graubünden steuerbares Einkommen von Fr. 1'285'742.-- (Überschussanteil aus Liquidation) erzielt