1. … ist Orthopäde und u. a. an einer Kollektivgesellschaft mit zwei weiteren Teilhabern beteiligt, welche die Klinik … in … betreibt. Die Steuererklärung 2001A (Bemessungslücke) reichte er am 12. November 2001 ohne Deklaration ausserordentlicher Einkünfte ein. Aufgrund einer internen Meldung der Abteilung Revisorat erging am 7. Juli 2003 die Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuern mit ausserordentlichen Einkünften der Jahre 1999 und 2000 (Auflösung Rückstellung, unterlassene Sofortabschreibungen), welche unangefochten in Rechtskraft erwuchs.