Die Handänderungssteuer wurde neu lediglich auf den Betrag von Fr. 275'000.-- erhoben und betrug noch Fr. 5'500.--. Die restlichen Fr. 97'000.-- wurden hingegen als güterrechtliche Vereinbarung angesehen, welche im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Ziff. 3 des Steuergesetzes der Gemeinde … (GStG) steuerbefreit ist.