b) Am 19. Mai 2005 erfolgte die Handänderungsanzeige des Grundbuchamtes … Gestützt darauf erliess die Gemeindesteuerkommission eine Veranlagungsverfügung und Rechnung für die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 7'040.-- (2% von Fr. 352'000.--) adressiert an ... Dagegen erhob sie Einsprache mit dem Begehren, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Mit Entscheid des Gemeindevorstandes … vom 27. Juli 2005 wurde die Einsprache teilweise gutgeheissen. Die Handänderungssteuer wurde neu lediglich auf den Betrag von Fr. 275'000.-- erhoben und betrug noch Fr. 5'500.--.