Intern wurde … alleinige Pfandschuldnerin, extern blieb der Ehemann nach wie vor Solidarschuldner. Die restlichen Fr. 97'000.-- wurden durch Abgeltung des güterrechtlichen Anspruches gegenüber dem Ehemann beglichen. Diesen Betrag muss sich die Ehefrau bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung anrechnen lassen. Die Parteien vereinbarten weiter, dass eine allfällige Handänderungssteuer durch den Abtreter zu bezahlen sei. Allerdings wurde eine Steuerbefreiung beantragt.