Entgegen der ziemlich pauschalen Kritik der Rekurrentin hat die Gemeinde das Urteil des Verwaltungsgerichtes in durchaus vertretbarer Weise umgesetzt. Vor allem hat die Gemeinde den Kontingentshandel verboten und Zuteilungen nur noch an Händler gemacht, welche vorgängig ein Formular unterschrieben haben und damit bestätigten, die zugeteilte Menge an Zigaretten und Tabakwaren direkt an den Endkonsumenten zu verkaufen, die zugeteilte Menge an Zigaretten in dem Verkaufsgeschäft zu verkaufen, für welches sie bezogen wurden sowie mit der zugeteilten Menge der Zigaretten