Selbstverständlich ist sodann, dass die Regelung in ihren Grundzügen ins Gesetz und nicht bloss in die Ausführungsbestimmungen aufzunehmen ist. Dazu zählt auch der Rahmen für die prozentuale Aufteilung der Kontingente zwischen Händlern und Beherbergern. Im Sinne dieser Erwägungen ist der Rekurs gutzuheissen."