1. … ist in der Gemeinde … steuerpflichtig. Gemäss definitiver Veranlagungsverfügung hatte er für das Jahr 2004 kein steuerbares Einkommen. Sein steuerbares Vermögen betrug per 31. Dezember 2004 Fr. 46'200.--. Das Reinvermögen belief sich auf Fr. 104'763.--. Am 30. Dezember 2004 richtete die Vorsorgeeinrichtung … an … eine Kapitalleistung über Fr. 23'074.-- aus. Gemäss Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung … vom 6. Mai 2005 (Sondersteuer auf Kapitalabfindung aus Vorsorge im Jahre 2004) beträgt der Steuerbetrag insgesamt Fr. 478.--.