gehen zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 4. Die Gemeinde hat … (A 05 63) mit Fr. 2'000.-- (inkl. MWST), sowie … (A 05 67) zum einen und … und Mitbeteiligte (A 05 62) zum andern mit insgesamt Fr. 5’000.-- (je Rekurs somit Fr. 2'500.-- [inkl. MWST]) aussergerichtlich zu entschädigen.