Solches trifft, wenn schon, nicht nur für die bereits überbauten Parzellen im Dorfgebiet oder die aktuell bereits eine Wohn- und Übernachtungsmöglichkeit aufweisenden Liegenschaften ausserhalb der Bauzonen, sondern - wenigstens dem Grundsatz - nach für alle Parzellen, die über den … erschlossen werden und von der Sanierung profitieren. In diesem Lichte betrachtet ist es offenkundig, dass nicht nur die Eigentümer im Bereich der Bauzonen sondern auch die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Grundstücke (insbesondere im dorfnahen Bereich) einen