Hinzu kommt vorliegend sodann, dass im ausgedehnten, äusserst weitläufigen Bereich ausserhalb der Bauzonen (zwischen dem Dorf und den Gebieten bis ans Joch) lediglich (nichtlandwirtschaftliche) Gebäude mit einer aktuellen Wohnnutzung „bezeichnet“, nicht aber die Parzellen an sich, einbezogen worden sind. Im Gegensatz zum Dorfgebiet wurde hier gänzlich auf die zwingend notwendige räumliche Abgrenzung und konkrete Festlegung eines zusammenhängenden, aufgrund von sachlichen Überlegungen nachvollzieh- und überprüfbaren Gebietes abgesehen, was unzulässig ist.