Der Anteil der öffentlichen Interessenz sei den Betroffenen bereits an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben worden. Die vorgesehenen Arbeiten (nebst Ersatz der Ab- und Brauchwasserleitungen weitgehende Erneuerung und Ausbau der Strasse) würden weit über den normalen Unterhalt hinausgehen und dürften daher denn auch perimetriert werden. 4. Im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels erhielten die Parteien die Gelegenheit, die von ihnen eingenommenen Rechtsstandpunkte zu ergänzen und zu vertiefen.