der Gemeindevorstand erteilte im Mai 2005 die Baubewilligung. Am 16. Juni 2005 beschloss der Gemeindevorstand … die Einleitung des Perimeterverfahrens für die Sanierung und den Ausbau „…“, Teilstück „Kantonsstrasse - …“. Der Einleitungsbeschluss wurde im kantonalen Amtsblatt (am 11. August 2005), in den … (12. August 2005) und im Internet publiziert und den betroffenen Grundeigentümern auch noch schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig wurde auch das Beizugsgebiet festgelegt.