1. Auf das Vollstreckungsgesuch wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 8'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 119.-- zusammen Fr. 8'119.-- gehen unter solidarischer Haftbarkeit zulasten von … und … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. … und … entschädigen die Gemeinde … unter solidarischer Haftung aussergerichtlich mit Fr. 5'000.--.