Daran ändert sich auch dann nichts, wenn im Sachurteil im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens die Verfassungswidrigkeit von gesetzlichen Bestimmungen festgestellt wurde. Ist eine Einzelverfügung, die durch einen Rekurs angefochten wird, gestützt auf eine verfassungswidrige Norm ergangen, so schützt das Verwaltungsgericht im Rahmen der inzidenten Normenkontrolle den Rekurs und legt in den Erwägungen dar, weshalb die Norm verfassungswidrig ist (PVG 1987 Nr. 64). Bis zum 31. Dezember 2003 war das Verwaltungsgericht lediglich für die konkrete Normenkontrolle im umschriebenen Sinne zuständig (vgl. VGU V 04 3;