Weiter sei auf die vorgenommenen Aufrechnungen Privatanteil für Natural- und Warenbezüge sowie für Heizung, Strom, Telefon zu verzichten. Mit Verfügung vom 4. Februar 2005 hob die Steuerverwaltung in der Folge die Veranlagungsverfügungen vom 6. Januar 2005 betreffend die ausserordentlichen Gewinne aus den Jahren 1999 und 2000 (Steuerperiode 2001A) für die Kantons- und die direkte Bundessteuer auf.