Dagegen erhob … Einsprache mit dem Antrag, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei gemäss Selbstdeklaration zu veranlagen und für die Realisation des Einkommens aus den Grundstückverkäufen von der Beurkundung der Kaufverträge auszugehen. Weiter sei auf die vorgenommenen Aufrechnungen Privatanteil für Natural- und Warenbezüge sowie für Heizung, Strom, Telefon zu verzichten.