2. Dagegen erhob … am 29. Juni 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben, die Anschlussgebühren auf insgesamt Fr. 19'762.60 festzusetzen und den zuviel bezahlten Betrag von Fr. 33'298.70 zurückzuerstatten. Er macht geltend, es handle sich hier um eine bauliche Veränderung (Hofstattrechtsbau) und nicht um einen Neubau. Bei der ARA-Gebühr habe die Gemeinde … dies anerkannt und nur den Mehrwert abzüglich Freibetrag belastet. Diese Gebühr werde daher nicht weiter beanstandet. Die gleiche Rechnung hätte aber auch bei der Kanalisationsgebühr gemacht werden müssen;