Mit Entscheid vom 6. Juni 2005 hiess der … die Einsprache teilweise gut und reduzierte den noch offenen Betrag auf Fr. 63.60. Der Einsprecher übersehe, dass für das alte Gebäude nie eine Wasser- und eine Kanalisationsanschlussgebühr bezahlt worden sei. Man hätte daher nicht einmal einen Freibetrag anrechnen dürfen.