3. Bei diesem Ausgang gehen die Verfahrenskosten zulasten der Rekurrenten. Von der Zusprechung einer aussergerichtlichen Entschädigung an den Kanton Graubünden (Kantonale Steuerverwaltung) wird praxisgemäss abgesehen. Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 136.-- zusammen Fr. 1'636.--