StG erfüllen zu können. Dem als Versicherungsinspektor tätigen Versicherungsnehmer konnte diese Möglichkeit der steuerbefreienden Umwandlung, die seit November 2001 auch auf dem Internet publiziert war, nicht verborgen geblieben sein. e) Auch der rekurrentische Hinweis auf Art. 7 Abs. 1ter und Art. 78a des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zielt ins Leere. Die Rekurrenten übersehen, dass mit Art. 7 Abs. 1ter StHG lediglich eine bis anhin im StHG nicht vorhandene Regelung des Bundesgesetzes über die Direkte Bundesteuer (DBG) übernommen worden ist.