Nach Ablauf der Vertragsdauer wurde ihm am 1. Dezember 2003 die Versicherungsleistung in Höhe von Fr. 111'398.-- (Einmalprämie von Fr. 50'000.-- plus Fr. 61'398.-- Überschuss) ausbezahlt. Der Überschuss wurde ihm im Rahmen der am 8. März 2005 eröffneten Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuer 2003 als steuerbarer Vermögensertrag zum Einkommen dazugerechnet.