GBGVO in Form einer anfechtbaren Verfügung in Rechnung. Die … AG focht die Rechnungsverfügung des Grundbuchamtes … mit Beschwerde vom 18. Februar 2005 beim Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden (DIV) an und beantragte im Hauptbegehren, es sei von einer Gebührenerhebung abzusehen. Eventualiter wurde eine Ermässigung der Gebühr beantragt.