Vielmehr hat sie, um den aktuellen Wert der Grundstücke zu erfahren, beim Schätzungskreis 4 eine Stellungnahme eingeholt. Dem Bericht des amtlichen Schätzers ist klar zu entnehmen, dass bei der Berechnung der Werte von Parzelle Nr. 1413 und 2999 der Tatsache Rechnung getragen worden ist, dass die Verkehrswerte im Zeitpunkt der Veranlagung tiefer lagen als in den neunziger Jahren. Anzumerken ist, dass für die Parzelle Nr. 1413 nicht etwa der Verkehrs- sondern der Ertragswert, welcher um 43.45% niedriger war, als Berechnungsgrundlage herangezogen worden ist.