1'073'000.--, sondern den Ertragswert von Fr. 598'000.-- als Berechnungsgrundlage berücksichtigt. Auch sei sie beim Bauland von einem Preis von Fr. 100.--/m2 ausgegangen, obwohl sich der Preis für vergleichbare Baulandparzellen auf Fr. 140.-- bzw. Fr. 150.-- pro m2 belaufen würde. Entgegen dem Vorbringen der Rekurrentin sei die Liegenschaft auf Parzelle Nr. 1413 stets gut belegt gewesen. Auch nach Abschluss der Renovationsarbeiten sei sie vollständig ausgelastet. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.