1. a) … (nachfolgend: R.M.), Mehrheitsaktionär der … & Co. AG (nachfolgend: M&Co AG) und …, Minderheitsaktionär derselben, verkauften ihre Aktien mit Kaufvertrag vom 3. März 2003 an die … SA. Im Vertrag wurde vereinbart, dass R.M. die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften kaufen müsse. In der Folge schloss dieser am 12. März 2003 mit der M&Co AG den Vertrag ab, das Grundstück Nr. 1413 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1405 zum Preis von insgesamt Fr. 534'000.-- zu übernehmen.