Auch die Mahnung, die Steuerklärung einzureichen, wurde den Rekurrenten an deren Wohnort zugestellt. In der Folge reichte der Notar, welcher den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung beurkundet hatte, mit dem Kaufvertrag 1976, den er nur von den Rekurrenten erhalten haben konnte, die Deklaration für die Grundstückgewinnsteuer als Steuervertreter ein. Schon allein aus diesem Ablauf durfte die Vorinstanz auf ein Vertretungsverhältnis schliessen.