2. Dagegen erhob … am 8. April 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und ihm die Möglichkeit einzuräumen, für sich und allenfalls übernachtende Gäste ordentliche Kurtaxen zu entrichten. Die Liegenschaft werde weder vermietet noch von ihm benutzt. Ein Verwendungszweck für die Kurtaxen werde im Gesetz nicht genannt. 3. Die Gemeinde beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses.