Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Entscheid vom 2. März 2005 ab. 2. Dagegen erhob die … AG am 31. März 2005 Rekurs bzw. Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und den steuerbaren Gewinn von Fr. 59'500.-- um die aufgerechneten Fr. 54'500.-- zu reduzieren. Die Rekurrentin und Beschwerdeführerin (im Folgenden nur noch Rekurrentin) macht im Wesentlichen geltend, aufgrund der von ihr eingereichten Unterlagen sei rechtsgenüglich nachgewiesen, dass die umstrittene Zahlung geschäftsmässig begründet war.