Beim Zuschnüren sei der gelbe Sack oben gerissen und er habe deshalb den gelben Sack verkehrt über den schwarzen gestülpt. Beim Leeren des Containers müsse dann wohl der gelbe Sack weggerutscht sein. Mit Verfügung vom 21. Februar 2005 verfällte der Gemeindevorstand … in eine Busse von Fr. 200.-- wegen Verstosses gegen Art. 7 Abs. 1 des kommunalen Abfallgesetzes (GAbG).