Auch diesmal war im Baubescheid, nämlich unter Ziff. 3.21, eine Auflage bezüglich der Bezahlung der Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation enthalten, und zwar auf einem Schätzwert von Fr. 2.7 Mio. Die Gemeindeverwaltung stellte den betreffenden Betrag von Fr. 54‘000.-- am 18.09.2002 in Rechnung. Am 10.05.2004 erfolgte die Neuschätzung des gesamten Gebäudekomplexes durch die zuständige Schätzungskommission. Daraus resultierte ein Gesamtneuwert von Fr. 131'150'400.--. Davon entfielen auf die hier interessierenden Objekte folgende Einzelneuwerte: