1.16 mit einer analogen Auflage bezüglich der Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation versehen (Baugesuch Nr. 663/01 A). Die provisorische Veranlagung der Wasseranschlusstaxe erfolgte am 10.04.2002 auf einem angenommenen Schätzwert von Fr. 10 Mio., was ohne die Mehrwertsteuer einen Betrag von Fr. 200'000.-- ergab. Am 16.09.2004 erhielt die … AG schliesslich auch die Baubewilligung für den Neubau einer Parkgarage an der Via …. Auch diesmal war im Baubescheid, nämlich unter Ziff.