Anschlussgebühren für Kanalisation und Wasser von je 2 % zu bezahlen (Baugesuch Nr. 663/01). Am 10.04.2002 stellte die Gemeindeverwaltung hiefür eine provisorische Wasseranschlusstaxe von Fr. 143'360.-- in Rechnung. Mit Baubescheid vom 11.03.2002 erhielt die … AG die Baubewilligung für "Neubau, Wellnessbereich und Personalzimmer, Parzelle Nr. 2353", und zwar war diese Baubewilligung in Ziff. 1.16 mit einer analogen Auflage bezüglich der Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation versehen (Baugesuch Nr. 663/01 A).