1. Die in … domizilierte … AG ist Inhaberin eines Baurechts, welches sich über das ganze Areal der Parzelle Nr. 1311 mit 126'803 m2 erstreckt und den ganzen Hotelkomplex mit den Bäder- und Sportanlagen erfasst. Mit Entscheid vom 15.10.2004 hatte sie vom Gemeindevorstand die Bewilligung zu einem umfassenden Umbau des Hotels Kurhaus auf Parzelle Nr. 2353 erhalten, unter anderem mit der Auflage in Ziff. 2.14 vom auf Fr. 7 Mio. geschätzten Mehrwert Anschlussgebühren für Kanalisation und Wasser von je 2 % zu bezahlen (Baugesuch Nr. 663/01).