Die gewährte Unterkunft im Haus eines Freundes hatte demgegenüber provisorischen Charakter und diente nach den Angaben der Rekurrenten primär der Überwachung des Baufortschrittes. Zweck dieses Aufenthaltes war daher erkennbar vor allem die Vorbereitung des Wohnsitzwechsels. Darin liegt noch keine Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes. Daran ändern auch die angegebenen beruflichen Gründe nichts, die auch schon vor Dezember 2001 bestanden. Die Rekurrenten behielten ihre Wohnung in Graubünden denn auch bis anfangs April 2002 und liessen sich die Post auch erst ab dann an ihren neuen Wohnort nachsenden.