2. Dagegen erhoben … am 28. Februar 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und ihnen das primäre Steuerdomizil für das ganze Jahr 2001 in … zuzuweisen. Die Rekurrenten machen geltend, sie hätten seit Dezember 2001 kurzzeitig bei … gewohnt, weil die von ihnen gekaufte Wohnung noch nicht fertig gestellt gewesen sei. So habe der Baufortschritt besser überwacht werden können. Auch sei der Rekurrent dadurch näher bei seiner Wirkungsstätte in … gewesen. Was die Steuerverwaltung dagegen vorbringe, sei an den Haaren herbeigezogen.