BGE 130 I 104 E. 3.7). In dem in StR 55/2000 S. 561 ff. wiedergegebenen Urteil hat das Bundesgericht in E. 5b/cc unter anderem mit Blick auf die der neurechtlichen Regelungen bei SBB, Post und Swisscom ausgeführt, der öffentliche oder kommerzielle Charakter eines Unternehmens bilde das entscheidende Kriterium für die Steuerbefreiung. Für die Post werde die Steuerbefreiung nur hinsichtlich des Monopolbereichs weitergeführt, nicht aber für jene Geschäftszweige, in welchen die Post im Wettbewerb mit Dritten stehe.