3. a) Die Rekurrentin ist der Auffassung, aus Art. 13 POG in Verbindung mit Art. 62d RVOG ergebe sich, dass sie lediglich für Gewinne aus den Wettbewerbsdiensten der Gewinnsteuer unterliege sowie für im Zusammenhang mit nicht unmittelbar öffentlichen Zwecken dienenden Liegenschaften erzielte Gewinne besteuert werden dürfe.