Die Post lehnte eine Selbstdeklaration unter Verweis auf das Postgesetz (PG) und das Postorganisationsgesetz (POG) ab. Mit Feststellungsverfügung vom 9. Dezember 2004, mitgeteilt am 19. Januar 2005, erkannte der Gemeindevorstand ...: "Die Niederlassungen von “Die Schweizerische Post“ auf dem Gebiet der Gemeinde … sind für den Wettbewerbsbereich steuerpflichtig im Sinne des Gesetzes über Kurtaxen sowie Abgaben für die Tourismusförderung der Gemeinde ..."