1. Im Jahre 2000 teilte der Tourismusverein … allen Poststellen der Schweizerischen Post (im weiteren Post genannt) mit, dass nach seiner Auffassung die Poststellen auf dem Gemeindegebiet … im Sinne des Gesetzes über Kurtaxen sowie über Abgaben für die Tourismusförderung der Gemeinde … (KTG) steuerpflichtig seien. Unter Hinweis auf Art. 10 Garantiegesetz vertrat die Post die Auffassung, dass sie dieser Abgabe nicht unterstehe.