1. Der in … wohnhafte … hat seit 15. März 2003 seinen Wochenaufenthalt in der ... Seit dem 1. Dezember 2003 arbeitet er in … als Manager Qualitätssicherung. In der Steuerklärung 2003 machte er u.a. für 6 Tage die Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug für die Strecke … - … retour geltend. Die Steuerverwaltung anerkannte diese Kosten in der Veranlagungsverfügung nebst anderen Abzügen nicht. Die vom Steuerpflichtigen dagegen erhobene Einsprache wies die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 7. Januar 2005 diesbezüglich ab.